
In Anbetracht der avisierten Nachverdichtung warnt die Arbeitsgemeinschaft Karlsruher Stadtbild (ArKaS) davor, mit Floskeln einen gestalterischen Handlungsbedarf auf Kosten bestehender Baukultur zu formulieren und damit gegen Denkmal-, Klima- und Ressourcenschutz zu planen.
Eine Hauptforderung der Ausschreibung zum „Städtebaulichen Entwicklungskonzept Ettlinger Tor“ war es, an diesem prägnanten Ort der Stadt Karlsruhe einen „baukultureller Mehrwert“ zu schaffen. Diese Forderung sieht die ArKaS mit den vorgestellten Planungen nicht erfüllt und appelliert erneut, bestehende Baukultur zu erhalten.
Weder Pläne bei Denkmalerhalt noch Pläne für Neubauten konnten die beim Werkstattverfahren im Begleitgremium anwesenden Vertreter der Arbeitsgemeinschaft Karlsruher Stadtbild überzeugen.
Neben Neubau-Planungen wurden von den am „Städtebaulichen Entwicklungskonzept Ettlinger Tor“ beteiligten Architekturbüros beim Werkstattverfahren #4 am 3. Juli auch Pläne vorgelegt, die ganz oder teilweise den Erhalt des Denkmal-Ensembles in der Planung einbeziehen. Nach Meinung der ArKaS kann es aber nicht sein, dass etwa in den Entwürfen der Architekturbüros COBE Berlin und bercholdkrass für eine Erhaltung von Resten des ehemaligen Badenwerks-Ensembles, das dann in völlig veränderten Substanz und der geplanten massiven Umbauung seinen Status als Kulturdenkmal verlöre, stadträumlich völlig versagenden Lösungen in Betracht kämen.

Damit einhergehend würde mit massiven Hochhäusern direkt am Ettlinger Tor die gesamte Planstadt, die Identität von Karlsruhe, in Unmaßstäblichkeit und entstehenden beliebigen Resträumen zerrissen. Genauso wenig Zuspruch findet die planerische Lösung mit einem verspiegelten „Floating garden“ von MVRDV Rotterdam oder die viel zu massive Überbauung des nord-östlichen Bereichs des Ettlinger Tores mit mehreren, die Stadtsilhouette völlig deformierenden Hochhäusern im Entwurf von Max Dudler Architekten. Ob Planungen wie asymetrische Torhäuser, ein „Floating Garden“ oder anderes je realisiert werden können, kann derzeit sowieso niemand mit Sicherheit sagen.
Dem von Landratsamt und Stadt formulierten enormen Flächenbedarf geschuldet zeichnen sich alle Konzepte und Planungen des Werkstattverfahrens durch ein Höchstmaß an Baudichte und Versiegelung aus.

Besonders vermisst die ArKaS Planungen, die die Klimaziele der Stadt Karlsruhe respektieren. Auch vermisst sie Modelle, alternative Standorten für ein neues Landratsamt zu diskutieren und die damit einhergehende Frage, ob massive Verwaltungszentren in der Stadtmitte Karlsruhes überhaupt noch zeitgemäßen, gesunden wie modernen Arbeitsweisen entsprechenden.
Das denkmalgeschützte Ensemble, seine vielgerühmte Eleganz in großzügiger, durch Freiräume geprägte Anlage würde durch eine enorme Nachverdichtung mit neuen Hochbauten völlig in seiner Wirkung zerstört. Das Kulturdenkmal Landratsamt – ehemaliges Badenwerk-Hochhaus – ist nach wie vor ein für Karlsruhe zentrales Gebäude, dessen Erhalt eine Wahrung des baukulturellen Erbes bedeutet. Mit einer Forderung nach „baukulturellem Mehrwert“ sei das Werkstattverfahren angetreten – zu Lasten eines bestehenden, international renommierten Kulturdenkmals, das es zu erhalten gilt.
Leider scheint übereilter Zeitdruck hier der ‚Bauherr‘ zu sein wo zukunftsfähige Stadtentwicklung vonnöten wäre.
Die ArKaS hatte im Dezember 2018 mit einer Petition ihre Bedenken zum Abriss des Kulturdenkmals beim Petitionsausschuss des Landes formuliert. Bis heute sind die Fragen, die in der Petition aufgestellt wurden, nicht beantwortet.
Nach wie vor sieht die Arbeitsgemeinschaft Karlsruher Stadtbild die Forderung zum Erhalt des Kulturdenkmals solange gegeben, bis auch eine gesetzlich vorgeschriebene 1-jährige Verkaufsfrist des Kulturdenkmals, das möglicherweise durch Investoren übernommen und saniert werden könnte, eingehalten wird.
Sollte das Kulturdenkmal abgerissen werden müssen, so verliert es bis zuletzt seinen Denkmalstatus nicht. Es würde als Kulturdenkmal abgerissen – ein für Karlsruhe einschneidendes, denkwürdiges Ereignis, das vorhandenen baukulturellen Mehrwert zerstören würde. Längst bekannt ist auch, dass Sanierungen unter Aspekten der sogenannten Grauen Energie der Vorzug vor Abrissplanungen zu geben sei. Nachhaltiges Bauen bedeutet, schonend auch mit den Ressourcen des Baus umzugehen.
Mit Spannung erwartet die ArKaS die ausstehende Antwort des Petitionsausschusses.

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